Berlins Vielfalt soll sich durch eine Quote in Behörden und landeseigenen Betrieben widerspiegeln. Die Reaktionen auf die Forderung von Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Die Linke) sind gemischt.
In Berliner Landesbehörden und -betrieben haben zwölf Prozent der Mitarbeiter einen Migrationshintergrund. Sie selbst oder mindestens ein Elternteil sind nicht in Deutschland geboren. Als erstes Bundesland will Berlin den Anteil der Mitarbeiter, die ausländischen Familien entstammen, im öffentlichen Dienst auf 35 Prozent anheben. Dieser Wert entspricht dem Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der Hauptstadt. Diese Quote soll nun in das Partizipations- und Integrationsgesetz einfließen, das novelliert werden soll.
Breitenbach: „Diskriminierung nehmen wir nicht hin.“
Die Vielfalt Berlins müsse sich in der öffentlichen Verwaltung widerspiegeln, sagte Berlins Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Die Linke) der „Berliner Zeitung“. „Wir haben den Anspruch, dass alle Menschen in dieser Stadt die gleichen Chancen haben. Strukturelle Diskriminierung nehmen wir nicht hin.“ Gelten soll die Quote auch für Landesbetriebe wie die BSR oder die BVG sowie für Gerichte und Staatsanwaltschaften. In Teilen der Polizei wird sie bereits übererfüllt. Bei den Auszubildenden stammen derzeit fast 40 Prozent aus Einwandererfamilien.
Bevorzugt behandelt
Geht es nach Breitenbach – aber auch Justizsenator Dirk Behrendt von den Grünen –, soll das Merkmal „Migrationsgeschichte“ in allen Bereichen als positives Merkmal gelten – ähnlich wie „Frau“ oder „mit Behinderung“. Sollte das Gesetz tatsächlich kommen, dann würden bei gleicher Qualifikation und Eignung Bewerber mit Migrationshintergrund bevorzugt werden, wenn die „Migrantenquote“ in einem bestimmten Verwaltungsbereich noch nicht die 35 Prozent erreicht ist. „Festgelegte Regeln und eine klare Förderung in Form einer Quote sind nötig, damit mehr Menschen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung eingestellt werden“, so Breitenbach.
Der Koalitionspartner SPD ist skeptisch
Der Gesetzentwurf wird derzeit mit den beteiligten Senatsverwaltungen abgestimmt. Als Senatsvorlage soll er noch in dieser Legislaturperiode ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Dass das Partizipations- und Integrationsgesetz „weiterentwickelt“ werden soll, ist im Senat unstrittig. So steht es in der Koalitionsvereinbarung.
Von einer Quote ist darin allerdings nicht die Rede. Deshalb wird Breitenbachs Vorstoß beim Koalitionspartner SPD kritisch gesehen. Deren innenpolitischer Sprecher Frank Zimmermann twitterte, die SPD-Fraktion habe das „jedenfalls nicht beschlossen“. Ein anderer führender Sozialdemokrat sagte der „Berliner Zeitung“: „Der Vorstoß von Elke schadet dem Ansinnen, mehr Repräsentanz von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu bekommen.“
CDU-Chef Kai Wegner sieht rechtliche Probleme
Auch der CDU-Landesvorsitzende Kai Wegner kritisiert Breitenbachs Idee: „Quoten würden die Gesellschaft nur spalten und zu Unfrieden führen. Zudem würde eine Bevorzugung aufgrund ethnografischer Merkmale schwerwiegende rechtliche Probleme heraufbeschwören.“
Die von Behrendt geführte Justizverwaltung findet laut ihrem Sprecher Sebastian Brux das besagte Gesetz „grundsätzlich gut“. Es habe noch Regelungsbedarf an anderen Stellen gegeben, sagt Brux. „Sie betreffen aber nicht den Teil mit der Quotenregelung.“
Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung der Berliner Zeitung.
Datum: 28. Januar 2021. Text: Andreas Kopietz, Bild: imago images/Markus Heine