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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Teilnahmebedingungen KUNST FÜR ALLE
 
1. Anwendungsbereich/Veranstalter
Die Veranstalter dieses Wettbewerbs sind die Abendblatt Medienhaus GmbH, Geschäftsführer: Markus Echternach, Alte Jakobstr. 105, 10969 Berlin und die Neue Berliner Rundfunk VerwaltungsGmbH, Geschäftsführer: Sebastian Cochois, medienzentrum Berlin, Grunewaldstraße 3, 12165 Berlin. Für den Wettbewerb gelten diese nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb, der und die Einsendung eines Lichtbilds des Kunstobjekts an die Veranstalter erkennt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer oder die Wählerin bzw. der Wähler diese Teilnahmebedingungen an.

 

2. Der Wettbewerb
Der Wettbewerb verläuft in den nachfolgenden Phasen:
a) Einsendephase.
b) Vorauswahl durch die Jury.
c) Wöchentliche Vorstellung einzelner ausgewählten Kunstobjekte und Wahl der
beliebtesten Kunstobjekte durch die teilnehmenden Wählerinnen und Wähler auf den beiden Websites www.berliner-abendblatt.de/kunstfueralle und www.berliner-rundfunk.de
d) Verlosung von Kunstwerken unter den teilnehmen den Wählerinnen und Wähler. Der Gewinner/die Gewinnerin gewinnt das von ihr/ihm gewählte Kunstobjekt, das die Veranstalter von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer ankaufen.
e) Vorstellung des Kunstobjekts, das jeweils die meisten wöchentlichen Stimmen erhalten hat, auf der Titelseite des Berliner Abendblattes und in den Medien der Veranstalter.
f) Eventuelle Ausstellung der Kunstobjekte.

 

3. Teilnahmeberechtigung
Der Aufruf richtet sich an bildende Künstlerinnen und Künstler
– volljährige, natürliche Personen, die einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben,
– mit Arbeits- oder Wohnsitz in Berlin,
– mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung, und/oder einer
mehrjährigen künstlerischen Tätigkeit auf dem Gebiet der bildenden Kunst und
– die in den Bereichen Malerei, Zeichnung, Drucktechniken, Collagen, Skulptur
und Fotografie tätig sind.
Jede Künstlerin bzw. jeder Künstler kann nur mit einem einzigen Kunstobjekt an dem Wettbewerb teilnehmen.
 
4. Einsendephase:
Die Einsendung der Fotografien der Kunstobjekte (Malerei, Zeichnung, Drucktechniken, Collagen, Skulptur und Fotografie) – bitte keine Originale senden – erfolgt im Zeitraum vom 03.11.2022 bis einschließlich 14.12.2022, 24 Uhr.
Akzeptiert werden nur elektronische Bewerbungen via Online-Formular auf den Webseiten www.berliner-abendblatt.de/kunstfueralle oder www.berliner-rundfunk.de
Unvollständige oder den Vorgaben nicht entsprechende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer werden jeweils gesondert über die Teilnahme, die Vollständigkeit der Bewerbung und die Geeignetheit der Fotografie des Kunstobjekts per E-Mail verständigt. Sollten sich hier Beanstandungen ergeben, kann die Bewerbung nur bis zum 20.12.2022, 24:00 Uhr, nachgebessert werden. Sollten die Beanstandungen innerhalb dieser Frist nicht abgestellt werden, wird der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

5. Rechteeinräumung
Die Teilnehmerinnen bzw. der Teilnehmer versichert, dass sie/er Inhaberin bzw.
Inhaber der Nutzungsrechte des zugesandten Bildmaterials ist, das teilnehmende
Kunstwerk selbst geschaffen zu haben und gestattet den Veranstaltern von „Kunst
für Alle“ die Verwendung des Bildmaterials auf den Webseiten und den
Printmedien der Veranstalter sowie für Presseinformationen und in den sozialen
Medien auch zum Zweck der Bewerbung dieser Aktion, einer möglichen
Ausstellung sowie zur Dokumentation.
Er/sie überträgt den Veranstaltern für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts
das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung und
Verbreitung des eingereichten Bildmaterials des Kunstobjekts in körperlicher Form,
das Recht zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung, das Recht zur
Aufnahme in Datenbanken, das Recht zur Speicherung auf elektronischen
Datenträgern, das Recht der Bearbeitung und das Recht zu deren Verbreitung und
Vervielfältigung sowie das Recht zur sonstigen Verwertung in elektronischer Form.
Hierzu zählen auch heute noch nicht bekannte Nutzungsformen.

 

6. Vorauswahl
Die vom Veranstalter eingesetzte Jury tagt am 12. und 13. Januar 2023 und wählt unter allen Kunstobjekten bis zu 60 Kunstobjekte aus.
Die fünfköpfige Jury begutachtet und diskutiert die Einreichungen und entscheidet über die Auswahl für den Wettbewerb „Kunst für Alle“. Gegen die Entscheidung der Jury sowie gegen die Ausstellungsbedingungen steht den Künstlerinnen bzw. den Künstlern kein Einspruchsrecht zu. Die Jury wird die Nichtauswahl von Werken nicht begründen. Jury-Mitglieder sind zum Stillschweigen verpflichtet. Kriterium für die Jurierung ist ausschließlich die künstlerische Leistung.
Die Entscheidung der Jury wird online durch das Berliner Abendblatt und den Berliner Rundfunk bekanntgegeben. Die Künstlerinnen und Künstler, deren Kunstobjekte von der Jury ausgewählt werden, erhalten jeweils als Preis eine Zahlung von 200 Euro.

 

7. Wahl durch die teilnehmenden Wählerinnen und Wähler
Die Veranstalter stellen ab Ende Januar bis zu sechs Wochen lang jeweils mehrere der von der Jury ausgewählten Kunstobjekte vor, die öffentlich zur Wahl gestellt werden. Die teilnehmenden Wählerinnen und Wähler wählen wöchentlich innerhalb einer dort bestimmten Frist nach Registrierung via Online-Formular auf den Webseiten www.berliner-abendblatt.de/kunstfueralle oder www.berliner-rundfunk.de das jeweilige beste vorgestellte Kunstwerk aus. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler kann nur einmal wöchentlich auf nur einer Seite teilnehmen und kann sich wöchentlich nur für jeweils ein Kunstobjekt entscheiden.

 

8. Gewinne, Ermittlung der Gewinnerin bzw. des Gewinners, Gewinnbenachrichtigung und Zustellung
Unter allen teilnehmenden Wählerinnen und Wählern gemeinsam verlosen die Veranstalter zwei Originale des jeweiligen Kunstobjekts, dem sie/er als bestes Kunstobjekts ihre/seine Stimme gegeben hat. Die Gewinnerin oder der Gewinner werden jeweils unter allen Teilnehmern ausgelost. Nach der ersten Auslosung werden die Wählerinnen und Wähler, die ebenfalls für das Kunstwerk, das die erste Gewinnerin bzw. der erste Gewinner gewählt hat, gestimmt haben, von der weiteren Verlosung ausgeschlossen, so dass nicht zwei Gewinnerinnen bzw. Gewinner identische Kunstwerke gewinnen können. Die Gewinnerinnen bzw. Gewinner werden innerhalb von vier Tagen nach Beendigung der wöchentlichen Wahl per E-Mail oder per Post benachrichtigt. Ein Umtausch, eine (Bar-)Auszahlung des Gewinnes oder die Übertragung des Gewinnanspruchs ist nicht möglich.
ANKAUF:
DIE KÜNSTLERIN ODER DER KÜNSTLER VERPFLICHTEN SICH BEREITS JETZT DURCH DIE TEILNAHME AN DEM WETTBEWERB, EINEM DER VERANSTALTER DAS ORIGINAL DES KUNSTOBJEKTS, DESSEN FOTOGRAFIE SIE EINGESANDT HABEN UND DAS VON EINEM BZW: EINER DER GEWINNERIN BZW. DEM GEWINNER NACH DER WAHL GEWONNEN WURDE BZW. DAS BEI DER WÖCHENTLICHEn WAHL GEWONNEN HAT, AUF VERLANGEN JEWEILS FÜR 2.000,00 € PAUSCHAL (GGF. ZZGL. DER GÜLTIGEN UMSATZSTEUER) UND UNTER AUSSTELLUNG EINER DEN ERFORDERNISSEN DES § 14 UST. ENTSPRECHENDEN RECHNUNG UNTER AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG ZU VERKAUFEN UND ES AN DIESEN ZU ÜBERGEBEN UND ZU ÜBEREIGNEN.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, den jeweiligen Gewinn bei Schwierigkeiten des Ankaufs des originalen Kunstobjekts durch eine Geldzahlung in Höhe von 2.000,00 € zu ersetzen. Die Gewinne werden persönlich übergeben oder per Post an die Gewinnerin bzw. den Gewinner zugestellt. Als Postadresse dient die zum Zeitpunkt der Gewinnbenachrichtigung hinterlegte Adresse.

 

9. Gewinnverfall
Sollte die Gewinnerin oder der Gewinner nicht innerhalb von vier Tagen, nachdem sie/er die Benachrichtigung der Veranstalter erhalten hat, antworten, verliert sie/er seine Gewinnberechtigung. Das gilt auch bei Angabe von falschen Kontaktdaten oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen.
Der Gewinnanspruch verfällt ebenfalls, wenn der Gewinn nicht innerhalb von sechs Wochen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn übergeben werden kann und die Gründe hierfür in der Person der Gewinnerin bzw. des Gewinners liegen, zum Beispiel durch eine nicht korrekte Postadresse. In diesen Fällen wird eine Ersatzgewinnerin bzw. ein Ersatzgewinner ausgelost.

 

10. Teilnahme an Berichterstattung
Für die Berichterstattung über den Wettbewerb werden Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer und/oder die Gewinnerin/der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, an Veranstaltungen zur Präsentation des Wettbewerbs und des Gewinns teilzunehmen und dass Aufnahmen von ihrer/seiner Person in Bild und Ton gefertigt und genutzt werden dürfen.
Diese Einwilligung gilt unter anderem für eine zeitlich, territorial und inhaltlich unbeschränkte Nutzung der Aufzeichnungen und umfasst die Verwendung zur Dokumentation und Archivierung sowie zur Nutzung in Werbe- /Informationsmaterialien, Newslettern, Broschüren und sonstigen Druckwerken und/oder auf Plakaten, für Pressemitteilungen, -Artikel, -Reportagen, inkl. Weitergabe an Print-Medien und/oder Weitergabe – auch im Wege der Liveübertragung – an Online-, TV/Radio-Medien und im Internet, zum Beispiel auf der Website und in Social Media, zum Beispiel auf Facebook, Instagram oder YouTube durch die Veranstalter.

 

11. Haftung
Die Veranstalter haften nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechung in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Service, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Wettbewerben entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von den Veranstaltern oder deren Organen, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
Außerhalb des Anwendungsbereichs von Absatz 1 richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen. Die Veranstalter haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Gewinnerinnen bzw. der Gewinner oder die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie haften dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

 

12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von den Veranstaltern zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs genutzt. Die Daten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Abwicklung im Rahmen des Gewinnspiels, zum Beispiel der Gewinnbenachrichtigung oder des Gewinnversandes, erforderlich und gesetzlich zulässig ist. Über den vorgenannten Umfang hinaus werden die Veranstalter die Daten nicht verwenden und/oder weitergeben, es sei denn es wurde ihnen eine ausdrückliche Einwilligung hierfür erteilt. Über die bei den Veranstaltern gespeicherten Daten kann jederzeit Auskunft verlangt oder der Verwendung der Daten ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden, indem eine Nachricht per E-Mail an
info@projekt29.de
oder per Post an
Berliner Abendblatt Medienhaus GmbH, Datenschutz, Alte Jakobstraße 105, 10969 Berlin
gesandt wird. Die Daten werden dann gelöscht. Eine weitere Teilnahme am Wettbewerb ist nach Löschung der Daten nicht mehr möglich. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzbestimmungen unter https://berliner- abendblatt.de/datenschutz/
oder dem Datenschutzbeauftragten unter der Telefonnummer (0941 298 69 30).

 

13. Aussetzung und Änderung der Teilnahmebedingungen
Die Veranstalter behalten sich vor, den Wettbewerb jederzeit ohne vorherige Ankündigung abzubrechen, wenn die ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen, technischen (zum Beispiel Viren im Computersystem, Manipulation, Hard- oder Softwarefehlers) oder sonstigen Gründen nicht (mehr) möglich ist. Die Veranstalter behalten sich zudem vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern. Dies gilt nicht für die Regelungen zum Datenschutz.

 

14. Ausschluss von der Teilnahme:
Von der Teilnahme (Wettbewerb und Wahl) ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Veranstalter und aller Unternehmen, die zu den Unternehmensgruppen der Veranstalter zählen. Eine Teilnahme im fremden Namen ist nicht erlaubt. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vom Wettbewerb auszuschließen.“

 

15. Anwendbares Recht
Auf alle Ansprüche, die mit der Teilnahme, der Durchführung des Wettbewerbs sowie der Ausschüttung der Gewinne im Zusammenhang stehen, findet deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist Hamburg, Deutschland.

 

16. Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.