In Brandenburg sind die Einnahmen durch die Erbschafts- und Schenkungssteuer gestiegen. (Symbolbild)
In Brandenburg sind die Einnahmen durch die Erbschafts- und Schenkungssteuer gestiegen. (Symbolbild) Foto: Jens Büttner/dpa

Potsdam (dpa/bb) – Die Steuereinnahmen aus Erbschaften und Schenkungen sind in den vergangenen Jahren in Brandenburg deutlich gestiegen. Das geht aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Steeven Bretz aus der CDU-Fraktion hervor. Demnach wurden 2024 rund 64 Millionen Euro eingenommen – und damit der höchste Betrag der vergangenen zehn Jahre. Im Vorjahr waren es rund 48 Millionen Euro. 

Während die Einnahmen im Jahr 2021 bei rund 60 Millionen lagen, bewegten sich die Beträge von 2015 bis 2019 noch zwischen rund 30 Millionen und rund 40 Millionen Euro.


Dem Finanzministerium zufolge beruht der Anstieg auf mehreren Entwicklungen. Einerseits gebe es Einzelfälle, die ein erhebliches Steuervolumen mit sich gebracht hätten. Andererseits würden die geburtenstarken Jahrgänge nun vermehrt ihr Vermögen vererben. 

Darüber hinaus spiele auch eine Rolle, dass die Immobilienwerte in Deutschland gestiegen seien. Die Einnahmen dienen dem Ministerium zufolge zur Deckung aller Ausgaben des Landes. Dabei werden einzelne Einnahmen nicht konkreten Ausgaben zugeordnet.

«Sensibles Thema»

«Die Erbschaftssteuer ist für viele Betroffene ein sehr sensibles Thema», sagte Bretz. Obwohl sie bundesgesetzlich geregelt sei, bestünden erhebliche regionale Unterschiede hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen. «Für eine Debatte über die Entwicklung der Erbschaftssteuer, wie sie von Teilen der Politik bisweilen angeregt wird, braucht es daher vor allem eine belastbare Erkenntnislage.» Allein aus einem Anstieg der Einnahmen aus der Erbschaftssteuer lasse sich keine seriöse Feststellung ableiten. 

Derzeit wird im Bund sowohl über Sozialreformen als auch über eine Reform der Erbschaftsteuer debattiert. CSU-Chef Markus Söder schlug vor, die Steuerhöhe in die Hände der Länder zu legen – was Kanzler Friedrich Merz (CDU) als unrealistisch zurückwies. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sprach sich dafür aus, Ausnahmen zu streichen.