Berlin (dpa/bb) – Wegen versuchten Betruges hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen einen Rechtsanwalt erhoben. Als Testamentsvollstrecker einer 88-Jährigen soll er in einem Zivilprozess 2023 falsche Angaben gemacht haben, um selbst einen Teil des Nachlasses einzustreichen, wie es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt.
Demnach soll der mittlerweile 82-Jährige behauptet haben, dass die später gestorbene Frau ihm als Vergütung ein Zehntel ihres Nachlasses überlassen wollte – insgesamt 3.600 Euro. Als Beweis dafür habe der Rechtsanwalt einen handschriftlichen Vermerk der Frau aus dem Jahre 2013 vorgelegt, die zu diesem Zeitpunkt laut Staatsanwaltschaft jedoch schon an einer fortgeschrittenen Demenz litt und im Pflegeheim war. Eine Zusage habe sie daher nie erteilt. Nun soll das Amtsgericht Tiergarten klären, ob der Rechtsanwalt gelogen hat.
