Um die Einstufung der AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextremistische Bestrebung gibt es seit Monaten Streit zwischen dem Innenministerium und der Landespartei. (Archivbild)
Um die Einstufung der AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextremistische Bestrebung gibt es seit Monaten Streit zwischen dem Innenministerium und der Landespartei. (Archivbild) Foto: Monika Skolimowska/dpa

Potsdam (dpa) – In der Debatte um die Einstufung der AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextrem ist nach einem Medienbericht ein Gutachten des Verfassungsschutzes im Netz öffentlich einsehbar. Vor allem ab Ende 2023 und im Laufe des Jahres 2024 hätten sich tatsächliche Anhaltspunkte verdichtet, dass es sich bei der AfD-Landespartei um eine verfassungsfeindliche Bestrebung handele, heißt es in einem 142 Seiten starken Papier, das das Onlineportal «Nius» öffentlich machte. 

Es soll sich dabei um das Gutachten – offiziell als Vermerk bezeichnet – handeln, das Grundlage für die im Mai bekanntgewordene Hochstufung der AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung war. 


Das Innenministerium in Potsdam wollte sich dazu nicht äußern und verwies auf eine Pressekonferenz mit dem Verfassungsschutz zu dem Thema am Donnerstag. Dann sollen der Vermerk und die Gründe für die Bewertung der Partei öffentlich gemacht werden. Der Verfassungsschutz in Brandenburg wirft der Landes-AfD unter anderem Verstöße gegen die Menschenwürde und eine Herabwürdigung des Rechtsstaates vor. 

AfD und Innenminister prüfen Fassung von Onlineportal

Die AfD sagte der dpa zunächst: «Derzeit prüfen wir, ob die veröffentlichte Fassung mit der Version übereinstimmt, die uns im Rahmen unserer Klage gegen das Innenministerium von der Gegenseite übermittelt wurde.» Auch die AfD will am Donnerstag Stellung nehmen. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, die 142 Seiten im Netz müssten geprüft werden. Er könne weder bestätigen noch dementieren, dass es sich um das Papier handele, das die Grundlage für Hochstufung der AfD sei. 

Vorausgegangen war ein Streit zwischen der AfD und dem Innenministerium. Die AfD hatte einen Eilantrag vor Gericht gegen ihre Bewertung als gesichert rechtsextremistisch aber wieder zurückgezogen – damit kann der Einstufungsvermerk öffentlich werden. Die AfD will erreichen, dass die Einstufung zurückgenommen wird, sie sieht sich diffamiert. 

In dem von «Nius» online gestellten Vermerk werden viele Aussagen von führenden AfD-Politikern aufgeführt. An einigen Stellen sind Schwärzungen zu sehen.