Die Gedenkstätte Sachsenhausen erinnert nun auch an KZ-Häftlinge, die als «Berufsverbrecher» oder «Kriminelle» stigmatisiert wurden.
Die Gedenkstätte Sachsenhausen erinnert nun auch an KZ-Häftlinge, die als «Berufsverbrecher» oder «Kriminelle» stigmatisiert wurden. Foto: Manuela Kirchhoff/Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen/dpa

Oranienburg (dpa/bb) – In der Gedenkstätte Sachsenhausen erinnert ein neues Denkmal an frühere KZ-Häftlinge, die von den Nationalsozialisten als «Berufsverbrecher» und «Kriminelle» stigmatisiert wurden. «Niemand wurde zu Recht in einem Konzentrationslager inhaftiert, gequält oder ermordet», sagte die Vize-Leiterin der Gedenkstätte Sachsenhausen, Astrid Ley, laut Redetext bei der Einweihung des Denkmals. «Alle Konzentrationslagerhäftlinge waren Opfer des Nationalsozialismus.»

Diese Menschen seien anders als auch Historiker behaupteten, nicht durch Gerichtsbeschluss zur KZ-Haft verurteilt worden, sagte Ley. Sie seien nur aufgrund eines gewissen Vorstrafenregisters – zum Teil direkt nach verbüßter Gefängnisstrafe und ohne weitere Straftat – in sogenannte Vorbeugehaft genommen und in Konzentrationslager gebracht worden. Es sei die erste Gedenkveranstaltung für diese Gefangenen in mehr als 60 Jahren des Bestehens der Gedenkstätte.

Stele erinnert bereits an als «Asoziale» Verfolgte

Zwischen 1936 und 1945 waren im Konzentrationslager (KZ) Sachsenhausen nach Angaben der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Darunter waren politische Gegner des NS-Regimes, Angehörige der von den Nationalsozialisten als «rassisch» oder biologisch minderwertig erklärten Gruppen wie etwa Juden und Sinti und Roma sowie als «Homosexuelle», «Berufsverbrecher» oder «Asoziale» verfolgte Menschen.

Das neue Denkmal für die als «Berufsverbrecher» stigmatisierten Häftlinge wurde vom Verband für das Erinnern an die verleugneten Opfer des Nationalsozialismus mit Förderung der Amadeu Antonio Stiftung errichtet. Seit vergangenem Jahr erinnert in der Gedenkstätte eine Gedenkstele an die Häftlinge, die als „Asoziale“ verfolgt wurden. Der Bundestag hatte im Jahr 2020 die Anerkennung von Menschen als NS-Opfer beschlossen, die als «Asoziale» und «Berufsverbrecher» verfolgt wurden.